Fakten gegen Vorurteile in der Flüchtlingsdebatte

Täglich kommen Flüchtlinge nach Deutschland, die meisten kommen aus Syrien. Afghanistan ist inzwischen zum zweitwichtigsten Herkunftsland geworden. Asylbewerber aus dem Irak folgen dann. Die Zahl der Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo ist absolut stark zurückgegangen sind, da fast niemand mehr eine Chance auf Anerkennung hat.

Es kursieren viele Vorurteile und falsche Behauptungen, wenn es um Flüchtlinge geht. Wir wollen allen Helfern, Privatpersonen, Hauptamtlichen etc. Argumentationshilfen bieten, wenn sie mit Falschaussagen, aber auch Fragen konfrontiert werden. Wenn Sie hier noch keine Fakten gegen Vorurteile, mit denen Sie konfrontiert werden, finden, mailen Sie uns - wir versuchen Ihnen entsprechende Fakten zu liefern.

1. „Die kommen alle nach Deutschland!“

Das deutsche Grundgesetz und die UN-Flüchtlingskonvention verpflichten Deutschland, Flüchtlingen Schutz zu bieten. Die Zahl der Asylanträge schwankt jedoch ständig. Bis 2008 ist die Zahl der Geflüchteten deutlich gesunken, seither steigt sie wieder. Dafür hat eine Phase mit vielen bewaffneten Konflikten gesorgt, zum Beispiel der Arabische Frühling oder jetzt der Krieg in Syrien. Aktuell haben im Jahr 2015 nach offiziellen Angaben rund 1,1 Millionen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist Deutschland das Land in dem weltweit die meisten Asylanträge 2015 gestellt wurden.

Den Großteil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen tragen jedoch weiterhin die Länder, die unmittelbar an die Konfliktzonen angrenzen; viele von ihnen sind Entwicklungsländer. Wegen der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen wird auch der Druck auf die Aufnahmeländer immer größer. In absoluten Zahlen nahm die Türkei bis 30. Juni 2015 mit 1,84 Millionen die meisten Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat auf (Palästinenser fallen unter das Mandat der Schwesterorganisation UNRWA). Im Verhältnis der Flüchtlingszahl zur einheimischen Bevölkerung hat der Libanon mit 209 Flüchtlingen pro 1.000 Einwohnern die meisten Menschen aufgenommen. Mit 469 Flüchtlingen pro Dollar des Bruttoinlandsprodukts trägt Äthiopien in Relation zu seiner Wirtschaftskraft die größte Last. (Infos UNO Flüchtlingshilfe)

Die größten Aufnahmeländer von Flüchtlingen neben Deutschland:

Pakistan:       1.600.000 Flüchtlinge
Iran:                982.400 Flüchtlinge
Libanon:        1,15 Mio Flüchtlinge
Jordanien:     654.100 Flüchtlinge
Äthopien:        659.500 Flüchtlinge
Türkei:            über 2 Mio. Flüchtlinge

Weltweit gibt es laut UNHCR 60 Millionen Flüchtlinge. 

Die Zahl der Asylantragszahlen geben allerdings nur bedingt Auskunft über die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Es gibt neben den bekannten Problemen mit der Bearbeitung der Asylanträge auch eine hohe Zahl an Doppel- und Fehlregistrierungen. Hinzu kommen die Flüchtlinge, für die Deutschland nur ein Transitland war.

Hier paar gute und einfach erklärte Präsentationen zu dem Thema:

von Pro Asyl: Zahlen und Fakten hier

von Tagesschau.de: Flüchtlinge - Daten und Fakten hier

von der Süddeutschen Zeitung: Flüchtlingsstrom - Flüchtlingswelle? hier

Wir können doch nicht die ganze Welt aufnehmen

Richtig ist: Davon sind wir Lichtjahre entfernt.

Auf der Welt sind Ende 2014 laut UNHCR Global Trends 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht. 86 Prozent der Flüchtlinge weltweit leben in Entwicklungsländern. Die allerwenigsten Flüchtlinge schaffen es nach Europa – weil sie in der Region bleiben wollen und auf baldige Rückkehrchancen hoffen, oder weil sie schlicht keine Möglichkeit haben, hierherzukommen. Eine Flucht hierher ist teuer und gefährlich; zudem droht sie immer zu scheitern, denn legale Wege nach Europa gibt es so gut wie nicht. Beispiel 2014: Fast 14 Millionen Menschen wurden in diesem Jahr aus ihrer Heimat vertrieben. Wie viele kamen 2014 als Asylsuchende in Europa an? 714.000 Menschen. Das wären umgerechnet gerade einmal fünf Prozent, für ganz Europa. Also bitte: Wer kann behaupten, wir stünden vor der Frage, die ganze Welt aufzunehmen?
 

2. „Die meisten sind Wirtschaftsflüchtlinge!“

Richtig ist: Ein Großteil der Asylsuchenden erhält einen Schutzstatus.
Niemand setzt alles aufs Spiel, lässt alles los – die Heimat, Besitz, Familienangehörige, Kinder – und das alles nur in der Hoffnung auf den Bezug von Sozialleistungen. Asylsuchende kämpfen meist ums Überleben, weil im Herkunftsland Krieg herrscht, Verfolgung droht, Diskriminierung an der Tagesordnung oder die eigene Existenz permanent in Gefahr ist.
Im Jahr 2015 kamen 159.900 (bisher erfasste Erstanträge) der Asylsuchenden in Deutschland aus dem syrischen Bürgerkrieg – sie stellten damit fast ein Viertel aller Asylanträge. Rund 11.000 Flüchtlinge flohen aus Eritrea, wo eine brutale Militärdiktatur herrscht, die Regimekritiker auf unbestimmte Zeit in geheimen Gefängnissen verschwinden lässt.[2]

3. „Alle Flüchtlinge sind kriminell!“

Immer wieder wird behauptet, dass mit dem anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen ins Land auch die Kriminalität ansteige. Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamts (Zeitraum Jan - Sept 2015) zeigt: Trotz der extrem hohen Flüchtlingszahlen haben die Straftaten von "Zuwanderern" nur geringfügig zugenommen ,zudem verüben sie meist nur Delikte geringer Schwere (z.B. Busfahren ohne gültigen Fahrausweis). Wenn Zuwanderer Straftaten begangen hatten, so handelte es sich dabei zumeist um weniger schwere Delikte: ca. 1/3tel aller Fälle bestand aus kleineren Diebstählen (oft auch Diebstähle bei anderen Flüchtlingen), ca. 1/3tel waren Vermögens- und Fälschungsdelikte, v. a. Schwarzfahren. Gewaltdelikte wie Raub oder Körperverletzung beliefen sich auf 16 Prozent der Fälle. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lagen bei unter 1%! Was jedoch stark zugenommen hat, sind Straftaten, die sich gegen Zuwanderer oder Flüchtlingsunterkünfte richten und bei denen Zuwanderer (v.a. Syrer und Afghanen) Opfer geworden sind. Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte sind im Vergleich zum gesamten Vorjahr bereits mehr als verdreifacht (von Jan - Anfang Nov 600!). Darunter sind v.a. Gewaltstraftaten, Sachbeschädigung und Propagandadelikte.

Zugenommen hat die Kriminalität in Erstaufnahmeeinrichtungen, dies sind v. a. Vermögensdelikte wie Raub sowie Körperverletzungen. Das BKA machte aber auch deutlich, dass die Geschädigten dabei meist selbst Asylbewerber seien. "Dass auch im Umfeld von Flüchtlingswohnheimen Straftaten begangen werden, bei welchen Flüchtlingen sowohl als Täter als auch als Opfer in Erscheinung treten, ist uns bekannt. Auch hier können Drogendelikte und Einbrüche festgestellt werden. Ob dies allerdings signifikant höher ist als andernorts und Flüchtlinge mehr kriminelles Tun aufweisen, kann durch die Polizei so pauschal weder behauptet noch belegt werden", sagt Laura Riske, Pressesprecherin der Freiburger Polizei. Die Behauptung, dass Ausländer krimineller als Deutsche sind, ist ein Vorurteil, das so pauschal nicht den Tatsachen entspricht. Wahr ist, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen Straftaten und gesetzliche Regelverstöße vorkommen. [3]

4. „Die wollen doch gar nicht arbeiten!“

Das Ziel vieler Flüchtlinge ist es, Arbeit zu finden, um die Familien daheim zu ernähren. Sie sind vielseitig einsetzbar, arbeits- und lernwillig. Nicht wenige verfügen über eine gute Ausbildung oder sogar ein Studium.
Das Problem ist: Laut dem Asylbewerbergesetz dürfen sie gar nicht sofort arbeiten. Sie dürfen erst nach 3 Monaten eine unselbstständige Arbeit aufnehmen, aber nur wenn kein gleichwertiger Deutscher oder EU-Ausländer gefunden wurde (Vorrangprüfung). Das nachzuweisen ist schwer und ein bürokratischer Aufwand, weshalb viele Arbeitgeber noch vor der Einstellung eines Flüchtlings zurückschrecken.[4] Die Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit darf nicht mehr länger als 15 Monate dauern.
Problem:
abgelehnte Flüchtlinge mit Duldung oder aus sog. sicheren Herkunftsstaaten erhalten oft keine Arbeitserlaubnis.
Gerade in Syrien ist das selbstständige Unternehmertum weit verbreitet, für  diese ist es daher meist schwer sich an diese neue Situation zu gewöhnen.

Ausbildungsverhältnisse sind auch ohne die Zustimmung der Arbeitsagentur möglich. Eine Erlaubnis der Ausländerbehörde ist dennoch erfoderlich. Dasselbe gilt für Praktika, die allerdings mindestlohnfrei sind.

5. „Die kriegen alles bezahlt: teure Handys, die neueste Kleidung…!“

Das bundesweit geltende Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Flüchtlinge das erhalten, was sie brauchen, um ihr Existenzminimum zu sichern: Essen, Unterkunft, Heizung oder Körperpflegeartikel gehören dazu. Wie viel Bargeld der Flüchtling jeweils bekommt, hängt davon ab, wie lange er in Deutschland ist, und was er in seiner Unterkunft an Sachleistungen erhält.
Asylbewerber erhalten keine Regelsozialleistungen, sondern als Alleinstehende ca. 325 Euro, Ehegatten und Kinder weniger (gestaffelt). Dabei wird das Einkommen und das Vermögen miteingerechnet. Medizinische Versorgung wird nur bei akuten Erkarnkungen oder Schwangerschaft geleistet.
Problem: Gerade Traumatisierte oder Personen mit anderen psychischen Erkrankungen bräuchten zusätzliche Leistungen, die nicht bezahlt werden.
Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Damit erhält ein alleinstehender Asylbewerber etwa 335Euro und eine Krankenversicherungskarte. Außerdem werden - wie bei Hartz-IV-Empfängern - Wohnkosten erstattet.[5]

Grundsätzlich haben Asylbewerber keinen Anspruch auf kostenlose Sprach- bzw. Integrationskurse, werden mittlerweile aber auch oft von Ehrenamtlichen abgehalten.

Warum wird der Vorschlag, den Flüchtlingen nur Sachleistungen zukommen zu lassen, immer abgelehnt?
Es wäre ein zu großer Verwaltungs- und Zeitaufwand. Man müsste Geschäfte finden, in denen die Gutscheine umgetauscht werden könnten und man müsste das bundesweit einheitlich gestalten.

6. Die können sich alle teure Handys leisten - viel bessere als die meisten von uns ...

Handys oder ähnliches besitzen die Flüchtlinge oft noch aus ihrem alten Leben in ihren Herkunftsländern, in denen sie teilweise auch gutbezahlte Jobs besessen haben. Handys mit Internetflat sind oftmals günstiger als Festnetzanschlüsse und in ihren Herkunftsländern haben sich Festnetzanschlüsse nie durchgesetzt, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.

Für viele ist es die einzige Möglichkeit Kontakt zu Familienangehörigen in den Herkunftsländern zu halten. Auch für Familien, die bei der Flucht getrennt wurden, ist es meist die einzige Chance, in Kontakt zu bleiben oder sich wiederzufinden.[6]Auch Fotos von Freunden oder einmaligen Erlebnissen sind nur über das Handy abrufbar, die einzigen Erinnerungsstücke an die Heimat. Damit ist das Handy wohl eins der wertvollsten Dinge, die die Flüchtlinge besitzen, und das nicht im materiellen Sinn.

Handys sind für die FLucht ein unersetzliches Begleitmittel, weil sie die Möglichkeit zum informieren und orientieren geben. Heutzutage sind Handys auch kein Luxusgut mehr, sondern Gebrauchsgegenstand.

7. Die bringen dann alle ihre Familie nach Deutschland

Im Grundsatz dürfen Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ihre Familie nach Deutschland nachholen, wobei sich dieses Recht NUR auf Ehegatten und minderjährige Kinder bezieht. In der Regel muss der Lebensunterhalt dieser dann gesichert sein, d.h. wer seine Familie holen möchte, muss nachweisen, dass er/sie den Lebensunterhalt dieser bestreiten kann, genügend Wohnraum für die Familienmitglieder vorhanden ist und keine zusätzlichen Sozialleistungen für den deutschen Staat entstehen. Außerdem muss der nachziehende Teil des Ehepaares einen Sprachtest bestehen.

Flüchtlinge, die Asyl nach dem deutschen Grundgesetz, durften bisher, wenn sie den subsidären Schutzstatus (z.B. weil in ihrem Heimatland Todesstrafe oder Bürgerkrieg droht) oder Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Konvention erhalten hatten, in den ersten 3 Monaten nach ihrer Anerkennung Ehegatten oder minderjährige Kinder nachkommen lassen, auch wenn sie den Lebensunterhalt und die Unterkunft nicht bereithalten können.

Doch auch vor Änderung im Asylpaket II, die in Kürze in Kraft treten wird, erfüllten nur wenige der hier ankommenden Flüchtlinge diese Voraussetzungen. So kamen z.B. 2015 von den syrischen Flüchtlingen nur 1600 Kinder, 900 Ehefrauen und 100 Ehemänner nachgezogen. Außerdem müssen die Familienangehörigen lange auf ein Visum für den Familiennachzug warten, weil sie persönlich in den deutschen Konsulaten vorsprechen müssen. So beträgt die Wartezeit im Generalkonsultat Istanbu beträgt zurzeit ca. 16 Monate.

Die neue Regelung sieht nunmehr vor, dass Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidären Schutzstatus für zwei Jahre keine Familienangehörigen nachholen dürfen. Diesen Schutz erhalten Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch nach dem Asylrecht anerkannt werden, deren Leben im Heimatland aber dennoch bedroht ist. Darunter fällt ein großer Teil der syrischen Flüchtlinge.

Artikel 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes sehen bereits vor, dass beim Familiennachzug humanitäre Ausnahmen möglich sind. Die Kabinettsfassung des Asylpakets II verweist eigens darauf, dass die entsprechenden Paragrafen auch künftig gelten. Für allein ins Land gekommene Kinder und Jugendliche sollen Einzelfallprüfungen besondere Härten abfedern. Aufgrund dieser Härtefallklausel sollen die Eltern von Minderjährigen mit subsidiärem Schutz auch künftig bei "dringenden humanitären Gründen" aufgenommen werden können. Für solche Bewilligungen ist das Auswärtige Amt im Rahmen der Visumsvergabe zuständig. Es soll künftig zusammen mit dem Innenministerium über Härtefälle entscheiden. Humanitäre Gründe für den Nachzug der Eltern können laut Justizminister Heiko Maas schwere Erkrankungen, erlittene Misshandlungen des Minderjährigen oder auch der Tod naher Angehöriger sein.

8. Es kommen fast nur junge Männer! Wo sind die Frauen und Kinder?

Das ist ganz einfach erklärt. Eine Flucht is teuer und gefährlich. Da das Geld meistens nicht für die ganze Familie reicht, ist es logisch eine einzelne Person loszuschicken. Junge Männer sind meist strapazierfähiger und können die Gefahren und Hindernisse besser meistern. Ein weiterer Grund ist, dass junge Männer in den Herkunftsländern meist besonders gefährdet sind, da sie für den Krieg eingezogen werden können.

9. "Zuwanderer gefährden unseren Sozialstaat"

Richtig ist: Ohne Einwanderung sehen wir alt aus.

Von Januar bis Ende November 2014 sind laut Statistischem Bundesamt 1,36 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert. Darunter waren 2014 rund 170.000 Asylsuchende – das sind annähernd 12 Prozent. Es ziehen also weitaus mehr Menschen nach Deutschland, die nicht Asyl beantragen: Studierende, Geschäftsleute, Arbeitnehmer/innen, die meisten von ihnen übrigens aus der EU. Selten beachtet: Zeitgleich sind 850.000 Menschen aus Deutschland (wieder) ausgewandert. Unter dem Strich gab es ein Zuwanderungsplus von über 500.000 Menschen. Dass Deutschland heute fraglos ein Einwanderungsland ist, wird regelmäßig begrüßt: Wirtschaft und Politik sind sich einig, dass die deutsche Gesellschaft auf Zuwanderung angewiesen ist – um die wirtschaftliche Entwicklung zu befördern, die Renten von alten Menschen und die Versorgung von Kindern abzusichern.

Weil angesichts der stark schrumpfenden Bevölkerung auch 500.000 Eingewanderte noch nicht genug sind, fordern Wirtschaft und Industrie regelmäßig mehr Zuwanderung sowie Integrationsförderung. Die hetzerische Behauptung von der „Einwanderung in die Sozialkassen“ ist falsch.

Die Bertelsmann-Stiftung errechnete 2014, dass Menschen ohne deutschen Pass im Schnitt pro Jahr 3.300 Euro mehr an Steuern zahlen, als sie an staatlichen Leistungen erhalten. Für 2012 brachte das 22 Milliarden Euro Überschuss für den deutschen Staat. Insbesondere profitiert Deutschland vom Zuzug junger, qualifizierter Erwachsener: Ihre Kindheit und Ausbildung haben nämlich andere Staaten bezahlt, hier bringt ihre Arbeitskraft Steuern, Wachstum und sogar neue Jobs. Die deutsche Wirtschaft profitiert auch von der Krise in verschiedenen EU-Ländern – die negativen Folgen der Abwanderung für Länder wie Spanien, Griechenland, Rumänien und andere liegen auf der Hand.

10. "Wir sollten uns lieber um unsere eigenen Armen kümmern."

Richtig ist: Das Problem der Armen ist die ungleiche Verteilung des Wohlstands. 

Sind Flüchtlinge arbeitslos, klagen viele über die Sozialhilfekosten, die man ja irgendwie mitbezahle. Sind sie es nicht, fürchten sie die Konkurrenz um Arbeitsplätze. Dabei ist die Angst, dass Flüchtlinge der Wohnbevölkerung die Arbeitsplätze wegnähmen, unbegründet: Forscher, die den Zusammenhang von Zuwanderung und lokaler Arbeitslosigkeit untersucht haben, fanden keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkterfolg von Einheimischen.

Auch die Rechnung, dass die Versorgung von Flüchtlingen Arme noch ärmer mache, geht nicht auf: Kämen tatsächlich weniger Flüchtlinge, bekäme ein arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger nicht einen Cent mehr, geringe Löhne würden deshalb nicht steigen, und Mittelständler hätten nicht weniger Angst vor dem sozialen Absturz. Hinter diesen Sorgen steht nämlich ein anderes Problem: die wachsende Ungleichheit zwischen Arm und Reich.

Im Grundgesetz heißt es in Artikel 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Geld ist genug da – würde es zum Nutzen aller Menschen in Deutschland gerechter verteilt, könnten alle angstfrei und menschenwürdig leben. Über wachsende Ungleichheit kann man sich zu Recht zu beschweren – Flüchtlinge allerdings beeinflussen diese Zustände am allerwenigsten.

Antworten auf Fragen von interessierten Bürgern und ehrenamtlichen Helfern

Was kann ich tun, wenn Flüchtlinge andere Familienmitglieder suchen?

  -  Auf Facebook
  -  Refunite.org
  -  Family Links
  -  Trace The Face

Darf ich Flüchtlinge bei mir daheim aufnehmen?

Vorerst raten wir davon ab. Die Rechtslage ist noch ungeklärt.

Wie kann ich einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF) aufnehmen?

Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen grundsätzlich die zuständigen Jugendämter informieren.
Kontakt >>  Jugendamt Altötting

 

Darf ich Flüchtlinge von A nach B fahren/begleiten?

Davon ist abzuraten. Diese Fahrten bergen grundsätzlich ein hohes Risiko. Grenzübertritte ziehen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich. Desweiteren ist das enorme Haftungsrisiko zu beachten, welches bei etwaigen Unfällen auftreten kann. Im Falle eines Verschulden oder Mitverschulden eurerseits nehmen die Versicherungsunternehmen auch ihren Versicherungsnehmer in Regress und die Forderungen können, je nach den Verletzungsfolgen existenzbedrohend sein.

 

Wie steht es um Bahntickets für Flüchtlinge?

Bisher keine eindeutigen Aussagen von der Deutschen Bahn oder den Behörden. Bis dahin folgendes beachten: Flüchtlinge MIT Registrierung erhalten für einen Weitertransport einen Voucher, den sie gegen eine gültige Fahrkarte zum angegebenen Zielort eintauschen können.
Flüchtlinge OHNE Registrierung: Lage bisher unklar. Deshalb entweder einen gültigen Fahrschein erwerben oder den Zugchef des jeweiligen Zuges am Bahnsteig kontaktieren und nachfragen, wie er in solchen Fällen zu verfahren gedenkt.

Ein gültiger Fahrschein garantiert allerdings nicht die gesicherte Zielankunft. Bei Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kann der bisher unregistrierte Flüchtling jederzeit in die nächstgelegene Registrierungsstelle verbracht werden.

 

Wie funktioniert das Asylverfahren in Deutschland?

Offizielle Auskunft des BAMF in mehreren Sprachen hier >>

Welche Vorraussetzung brauche ich und wohin kann ich mich wenden, wenn ich ehrenamtlich Deutsch unterrichten möchte?

Unterrichten kann jeder, der ein flüssiges Deutsch beherrscht. Nützlich dafür sind ein bisserl Geduld, Einfühlungsvermögen und Improvisationsfähigkeit. Mehr Informationen unter Arbeitskreis Sprache >>

Ansprechpartner AK-Sprache:
Brigitte Femböck oder Dr. Dorothea Friemel unter spracherwerb.burghausen@web.de

Wer bietet Prepaid-Telefonkarten für Flüchtlinge an?

Auch für Flüchtlinge, die erst noch einen Prepaid-Vertrag benötigen, hat zumindest die Telekom eine Lösung gefunden. Es reicht jetzt bereits aus, wenn Flüchtlinge eine behördlich erstellte Aufenthaltsgestattung, die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, sowie den Aufnahmezettel vorlegen können. Als Wohnanschrift wird die Flüchtlingsunterkunft eingetragen. Die Info gilt sowohl für Telekom als auch Congstar-Prepaid-Karten. Erhältlich in allen Telekom-Shops Deutschlands.

 

Kann ich Patenschaften für Flüchtlinge übernehmen?

Mentoren- und Patenschaften können einen wichtigen Beitrag gerade zur Integration von jungen Migranten (konkret der sogenannten unbegleiteten Minderjährigen), aber auch von Erwachsenen und Familien leisten.

Weitere Informationen hier > >

 

Was bedeutet der Begriff ‘Halal’?

Als Halal bezeichnet man alle Regeln nach islamischen Recht, die erlaubt, bzw. verboten sind. Darunter fällt auch alles, was gegessen und getrunken werden darf. Eine Ausnahme, die in den weiter führenden links nicht erwähnt ist, gilt für Fisch. Fische sind zum Verzehr erlaubt, sofern sie nicht der Gattung der Säugtiere angehören. Eine der Begründungen dafür lautet, nach muslimischer Ansicht müssen Fische nicht geschlachtet werden. Mehr Infos hier

Spezielle Hinweise für Syrer

Aktuelle Informationen von RA Petra Haubner und Asyl Bayern für syrische Flüchtlinge.

Das Bundesamt hat in diesem Jahr nach längerer Zeit wieder die ersten Bescheide erlassen, in denen Syrer*innen nur subsidiärer Schutz und nicht die Flüchtlingsanerkennung gewährt wurde.

Die Unterschiede sind im Wesentlichen folgende:

Pass: Mit einer Flüchtlingsanerkennung erhält man einen Flüchtlingspass (sog. blauer Pass, auch: Genfer Konventionspass genannt).

Mit subsidiärem Schutz bekommt man diesen Pass nicht und nur ganz ausnahmsweise einen Reiseausweis (sog. grauer Pass). Grundsätzlich muss man zur syrischen Botschaft und dort einen Pass beantragen, wenn man keinen mehr hat oder der Pass abgelaufen ist. Ansonsten kann man nicht reisen. Die Aufenthaltskarte wird zwar als Ausweisersatz in der Bundesrepublik angesehen, man kann damit aber nicht in ein anderes Land reisen.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis: Mit einer Flüchtlingsanerkennung erhält man eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Mit subsidiärem Schutz erhält man zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, dann für 2 Jahre und dann nochmals für zwei Jahre. Es ist also nicht so, dass man nach einem Jahr das Land verlassen muss. Man erhält nur weiterhin befristete Aufenthaltserlaubnisse.

Widerruf: Beide Anerkennungen können widerrufen werden, wenn in Syrien wieder alles in Ordnung ist, so lange noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Auch mit subsidiärem Schutz werden sich alle Syrer*innen voraussichtlich weiterhin dauerhaft in Deutschland aufhalten können.

Niederlassungserlaubnis: Mit einer Flüchtlingsanerkennung kann man nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (sog. Niederlassungserlaubnis) erhalten, und zwar im Moment noch voraussetzungslos, man muss also nur drei Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling sein. Änderungen sind im geplanten Integrationsgesetz aber bereits vorgesehen (Erfordernis von Integrationsleistungen).

Mit subsidiärem Schutz kann man nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (also z.B. Lebensunterhaltssicherung, 60 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Niveau B1, ausreichender Wohnraum für alle Familienmitglieder u.a.). Die Anforderungen sind also relativ hoch, allein für die 60 Monate Pflichtbeiträge muss man ja 5 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Wohnsitzauflage: Mit der Flüchtlingsanerkennung gibt es im Moment noch keine Wohnsitzauflage (ist aber in den nächsten Gesetzesänderungen geplant, es ist aber umstritten, ob diese Auflage für anerkannte Flüchtlinge rechtmäßig verhängt werden kann).

Mit subsidiärem Schutz bekommt man in der Regel eine Wohnsitzauflage (solange man Sozialleistungen bezieht und noch keine Arbeit hat), man muss also in der Stadt/in dem Landkreis bleiben, wo man sich bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis befunden hat. Die Wohnsitzauflage für subsidiär Geschützte kann allerdings erfolgreich gerichtlich angefochten werden, wenn sie ohne Begründung oder mit der Begründung des Bezugs von Sozialleistungen verhängt wird (Klagefrist: 1 Monat nach Erteilung, wenn eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, meistens nicht der Fall, dann 1 Jahr nach Erteilung).

Familiennachzug: Mit einer Flüchtlingsanerkennung erhält man voraussetzungslosen Familiennachzug, wenn der Antrag rechtzeitig, also binnen drei Monaten ab Anerkennung, gestellt wird. Für subsidiär Geschützte, denen nach dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist der Familiennachzug nun ausgesetzt bis zum 16.03.2018, also für zwei Jahre. Die Dreimonatsantragsfrist beginnt dann wieder ab dem 16.03.2018 zu laufen – falls der Gesetzgeber die Aussetzung nicht weiterhin verlängert.

Wir halten diese Aussetzung für rechtswidrig und würden empfehlen, die Visaanträge trotzdem zu stellen und gegen eine Ablehnung zu klagen (dann sollte aber überlegt werden, ob man nicht auch gleich auf die Flüchtlingsanerkennung klagt).

Sozialleistungen, Arbeitserlaubnis: Hier gibt es keine Unterschiede zwischen der Flüchtlingsanerkennung und dem subsidiären Schutz.

Hinweise für die Beratung:Die Syrer*innen, die nun lediglich subsidiären Schutz erhalten haben, haben beim Bundesamt auf die Frage, was sie bei einer Rückkehr nach Syrien befürchten, keine konkreten Befürchtungen geäußert, sondern z.B. mitgeteilt, sie wollten immer schon nach Deutschland oder sie seien nur wegen des Krieges weg.

Wichtig ist, dass in der Anhörung deutlich wird, dass man aus begründeter Furcht vor Verfolgung Syrien verlassen hat.

Erfolgsaussichten Klageverfahren: Wir halten die Erfolgsaussichten für eine Klage auf Flüchtlingsanerkennung für sehr gut. Die Verwaltungsgerichte sind bisher immer überwiegend davon ausgegangen, dass auch Syrer*innen, die „nur“ vor dem Krieg geflohen sind, vom syrischen Regime als Oppositionelle angesehen werden, wenn sie das Land länger verlassen haben. Damit droht ihnen bei einer Rückkehr wahrscheinlich Verfolgung, Verhaftung und Folter. Das reicht für die Flüchtlingsanerkennung aus. Da sich beim syrischen Regime nichts geändert hat, gehen wir davon aus, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin so entscheiden werden.

Kosten Klageverfahren:

Die Kosten für eine Klage auf Flüchtlingsanerkennung betragen ca. 1000 € (für eine Person, bei Familien ca 100 € zusätzlich pro Familienmitglied, wenn ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet (ist oft nicht der Fall, weil es in der Regel um eine Rechtsfrage geht). Bei uns muss ein Vorschuss in Höhe von 300 € bezahlt werden, der Rest kann in Raten bezahlt werden. Wir werden allerdings auch Prozeßkostenhilfe beantragen (aber die Prozeßkostenhilfe muss später unter Umständen erstattet werden, falls der Kläger dann über höhere Einkünfte verfügt).

Wenn die Klage erfolgreich ist, werden die Kosten aus der Staatskasse bezahlt. Die bis dahin bezahlten Vorschüsse werden dann zurückerstattet.

Empfehlung:

Wir raten jedenfalls allen Syrer*innen auf eine Flüchtlingsanerkennung zu klagen, die noch Familie (Ehegatten und minderjährige Kinder) nachholen möchten.

Allen anderen raten wir zu einer anwaltlichen Beratung (bevor die Klagefrist abläuft), damit die Folgen einer Entscheidung für oder gegen die Klage ausführlich erörtert werden können.

Kosten Familiennachzug

Der Familiennachzug kann u.a. folgende Kosten verursachen: Passbeschaffungskosten, Visagebühren, Kosten für DNA-Test, Kosten für die Überprüfung von Urkunden, Impfkosten, Krankenversicherung, Flugtickets. Die Botschaften tragen diese Kosten nicht. Vielen Antragstellern geht da schnell das Geld aus.Diejenigen, die SGB II-Leistungen vom Jobcenter erhalten, können dort einen Antrag zumindest auf darlehensweise Leistungen stellen. Wichtig: Es gibt keine pauschalen Leistungen oder Vorschüsse vom Jobcenter, die Höhe der Beträge, die erforderlich sind, muss soweit möglich gut nachgewiesen werden.

Aber auch für die, die schon Geld verdienen, bei denen es aber nicht reicht, gilt: Die Kosten der Familienzusammenführung stellen sozialrechtlich einen Sonderbedarf dar. Das heißt, dass der Betroffene in dem Moment, wo er die Familienzusammenführung durchführen möchte, einen höheren Bedarf hat als sonst (eigener Lebensunterhalt zzgl. Wohnungskosten). Wenn dafür das Einkommen nicht ausreicht, muss das Jobcenter entsprechende Leistungen gewähren. Es besteht ein Anspruch auf den Familiennachzug, der nicht aus finanziellen Gründen vereitelt werden darf. Falls das Jobcenter den Antrag ablehnt, schicken Sie die Flüchtlinge bitte mit dem Ablehnungsbescheid zu Rechtsanwalt Schank zur Beratung.

Familiennachzug ohne Pässe

Leider stellen manche Flüchtlinge keine fristgerechten Anträge, weil sie denken, der Familiennachzug gehe nicht ohne Pass (insbesondere Syrer*innen). Die Visaanträge für den Familiennachzug können aber auch ohne Pässe gestellt werden (das ist ja in der Regel immer der Fall z.B. bei den Somalier*innen, Eritreer*innen). Das Verfahren kann dann zwar länger dauern, geht aber trotzdem.

Man sollte dann alles einreichen, was man hat (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Auszüge aus dem Familienregister usw.) Das Visum kann auch ohne Pass erteilt werden, dann wird ein Reisedokument ausgestellt.

Nur wenn die familiären Bezüge nicht nachgewiesen sind, verlangt die Botschaft DNA-Tests. Diese kosten zwar Geld, werden aber in der Regel mittlerweile relativ schnell und unbürokratisch durchgeführt und beweisen dann die Eltern-Kinder-Verwandtschaft.

Dauer der Visaverfahren

Die Visaverfahren zum Familiennachzug insbesondere für die Syrer*innen (aber z.B. auch für die Eritreer*innen über die äthiopische Botschaft in Addis Abeba) dauern gerade sehr lange. Wir werden daher immer wieder gefragt, ob es sich lohnt, eine anwaltliche Vertretung zu beauftragen und was das kostet.Bei uns kostet das Visumsverfahren (komplett von der Antragstellung bis zur Einreise) ca. 500,-- € für das erste Familienmitglied und je 100,-- € für jedes weitere Familienmitglied. Der Betrag kann in Raten bezahlt werden.

Wir können das Verfahren soweit beschleunigen wie möglich und auch ein paar bürokratische Probleme lösen – wir bekommen aber in der Regel keine schnelleren Termine, d.h. die Beauftragung macht keinen Sinn, falls sich der Mandant davon verspricht, dass seine Familie einen schnelleren Termin bei der Botschaft erhält.

Wir können frühere Termine nur dann erfolgreich verlangen, wenn wir einen besonderen Härtefall nachweisen können, also z.B. schwangere Ehefrau, schwer krankes Kind, unbegleitetes minderjähriges Kind usw. Weil gerade alle lange auf den Familiennachzug warten, ist z.B. die Tatsache, dass Frau und Kinder allein schon lange im Libanon warten, kein besonderer Härtegrund.

Verreisen mit syrischen Pässen

Manche syrischen Flüchtlinge haben ihre Pässe noch, verlangen sie nach Anerkennung bei der Ausländerbehörde zurück oder gehen sogar zur Ausstellung oder Verlängerung zur Botschaft. Bisher war das Hauptargument dafür, dass man mit dem syrischen Pass visumsfrei in die Türkei reisen (also die Kosten für das Visum sparen) konnte. Soweit wir wissen, verlangt die Türkei aber nun auch Visa von Syrer*innen.

Das Benutzen des syrischen Passes ist gefährlich und kann zum Erlöschen der Flüchtlingsanerkennung führen. Wenn ein syrischer Pass beantragt oder benutzt wird, bedeutet dies, dass der anerkannte Flüchtling sich damit erneut dem Schutz des syrischen Staates unterstellt und eine berechtigte Furcht vor Verfolgung damit nicht mehr besteht. Die Ausländerbehörde kann dann den Anerkennungsbescheid, den Flüchtlingspass und die Aufenthaltskarte zurückfordern.

Entdeckt werden kann die Benutzung des syrischen Passes z.B., wenn man ausreist und bei der Wiedereinreise kontrolliert wird und dann auch die (neuen) Stempel im syrischen Pass festgestellt werden. Die Bundespolizei kann die Tatsache, dass der anerkannte Flüchtling seinen syrischen Pass benutzt hat, an die zuständige Ausländerbehörde weitermelden.Die Flüchtlingsanerkennung erlischt auch, wenn man nach Syrien reist (was einige Flüchtlinge tun, weil sie ihre Familien dort rausholen möchten).

Wir raten also eindringlich davon ab, als anerkannter Flüchtling den syrischen Pass zu benutzen bzw. einen neuen zu beantragen oder einen alten verlängern zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschiebungen verhindern

Immer öfter zeigt sich, dass engagierte Bürger*innen es schaffen, Abschiebungen zu verhindern – vor allem, wenn es um sogenannte Dublin-Abschiebungen geht.

Oft wenden sich Menschen an uns, weil jemandem in Freundes- oder Bekanntenkreis eine Abschiebung droht. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie sich zuallererst kompetent beraten lassen – von unserem Einzelfall-Beratungsteam oder einer anderen qualifizierten Beratungsstelle, um zu klären, was zu tun ist.

Kontakt zum PRO ASYL - Beratungsteam

Immer öfter zeigt sich, dass engagierte Bürger*innen es schaffen, Abschiebungen zu verhindern – vor allem, wenn es um sogenannte Dublin-Abschiebungen geht. Wie das funktioniert und was sie gegen die Dublin-III-Verordnung unternehmen können, auf deren Grundlage Schutzsuchende quer durch Europa geschoben werden, erfahren Sie hier: Wir treten ein! Für Flüchtlingsschutz. Gegen Dublin III.